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   OLG München, 30.03.2001 - 4 UF 16/01   

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https://dejure.org/2001,4181
OLG München, 30.03.2001 - 4 UF 16/01 (https://dejure.org/2001,4181)
OLG München, Entscheidung vom 30.03.2001 - 4 UF 16/01 (https://dejure.org/2001,4181)
OLG München, Entscheidung vom 30. März 2001 - 4 UF 16/01 (https://dejure.org/2001,4181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    Regelbetrag-Verordnung § 1; ; BGB § 1612 a; ; BGB § 1612 b Abs. 5; ; ZPO § 655; ; ZPO § 654 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltsverfahren; Vereinfachtes Verfahren; Regelbetrag; Kindesunterhalt; Kindergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1442
  • MDR 2001, 939
  • FamRZ 2001, 1077
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1994 - XII ZB 112/94

    Rechtskraft eines Unterhaltstitels bei teilweise freiwillig geleisteten

    Auszug aus OLG München, 30.03.2001 - 4 UF 16/01
    Ihm fehlt eine Beschwer (BGH FamRZ 1995, 729 (730)), solange der Antragsgegner nicht wegen eingeschränkter Leistungsfähigkeit einen niedrigeren Zahlbetrag zu entrichten hat.

    In Rechtskraft erwächst nur der titulierte Zahlbetrag, nicht der geschuldete Tabellenunterhalt und der angerechnete oder von der Anrechnung ausgeschlossene Kindergeldanteil (Graba NJW a.a.O. unter Hinweis auf BGH FamRZ 1995, 729).

  • BGH, 11.05.1988 - IVb ZR 89/87

    Ausgleich für Zahlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG München, 30.03.2001 - 4 UF 16/01
    Auch wenn nicht nur über den Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Unterhalt, sondern auch über den Ausgleichsanspruch der Eltern wegen des Kindergeld rechtskräftig entschieden wird (BGH FamRZ 1988, 834), eröffnet dies nicht die Möglichkeit der Abänderung (§§ 323; 656 ZPO), da eine wesentliche Änderung der Verhältnisse nicht vorliegt (Graba a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02

    Anrechnung des Kindergeldes

    Diese Vorgehensweise führt im Ergebnis dazu, dass unabhängig von der nach unterhaltsrechtlichen Regeln ermittelten Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei gleichbleibendem Nettozahlbetrag in der 1. Altersstufe ab einer Leistungsfähigkeit von 100 %, der 2. Altersstufe von 107 % und der 3. Altersstufe von 114 % des jeweiligen Regelbetrages ein Unterhaltsbetrag in Höhe von 135 % des jeweiligen Regelbetrages festgesetzt wird (vgl. OLG München MDR 2001, 939).
  • OLG Saarbrücken, 08.10.2001 - 9 WF 85/01

    Unzulässigkeit der dynamisierten Tenorierung der Kindergeldanrechnung

    Der Senat teilt die Auffassung der Antragstellerin, dass eine Dynamisierung der Kindergeldanrechnung in Unterhaltstiteln, jedenfalls nach der Neufassung des § 1612 b Abs. 5 BGB durch das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts vom 2. November 2000 (BGBl. 2000 I, S. 1479) ausscheidet (vgl. so auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1096, 1098; OLG München, FamRZ 2001, 1077 f; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 854; Soyka, FamRZ 2001, 740, 742; Graba, NJW 2001, 249, 254; Scholz, FamRZ 2000, 1541, 1546; Wohlfahrt, FF 2001, 2, 5; Vossenkämper, FamRZ 2000, 1547, 1551; a.A. Gerhardt, FamRZ 2001, 73 f; Bäumel, JAmt [DAVorm] 2001, 264, 268; Knittel, DAVorm 2000, 826 ff; DIJuF, DAVorm 2000, 1100, 1101; OLG Stuttgart, DAVorm 1999, 772 zum § 1612 b BGB a.F.).
  • OLG Oldenburg, 05.02.2002 - 11 UFH 2/02

    Begründetheit; Beschwerdeentscheidung; dynamische Formulierung; dynamische

    Denn eine derartige Tenorierung wird in Rechtsprechung (so OLG München MDR 2001, 939, 940) und Literatur (Voßkämper, FamRZ 2000, 1547, 1551) zunehmend als nicht hinreichend klar bestimmt im Sinne des § 263 Abs. 2 Nr. 2 ZPO angesehen.
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